Sep
23
2008
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Gemäß §4, Absatz 3 der Vereinssatzung vom 17. September 2009 können nur Mitglieder aufgenommen werden, deren Beiträge mittels Bankeinzug (Lastschriftverfahren) erhoben werden.
Es besteht die Möglichkeit, den Beitrag viertel-, halb- oder ganzjährig einziehen zu lassen. Der Einzug erfolgt dann im jeweiligen 2. Fälligkeitsmonat (2. Monat des Quartals).
Danach ist der Austritt zum Ende eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform!
Die Aufnahmegebühr beträgt 20,00 € und wird beim ersten Bankeinzug mit eingezogen.
Die aktuellen monatlichen Mitgliederbeiträge (gültig ab 01.04.2010)
Hinweis: Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird automatisch auf den Erwachsenen-Beitrag umgestellt!
In der Abteilung Taekwon-Do kommt es jährlich zu Kosten von ca. 29.90 € für die WKA Verbandsmitgliedschaft (diese beinhaltet den Kampfsportausweis, Badges und Jahressichtmarke gültig für alle nationalen und internationalen Meisterschaften der WKA, sowie die Zulassung zu den Gürtelprüfungen). Für die Gürtelprüfungen werden 10 € Prüfungsgebühr erhoben (ohne Gürtel), wenn Gürtelbestellung erwünscht belaufen sich die Kosten auf 15 €. Der AufnahmeantragDen Aufnahmeantrag gibt es entweder beim Übungsleiter oder als Pdf zum Herunterladen und Ausdrucken: Der Aufnahmeantrag als Pdf
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